1973

In München wird der Allgemeiner Rettungsverein - Zentralverein für die BRD e.V. gegründet.

 

Auszug aus der Satzung §2 Abs. 1: "Zweck des ARV ist die Hilfeleistung nach Unfällen, Katastrophen und ähnlichen Ereignissen. Der ARV verfolgt rein humanitäre Zwecke, durch welche insbesondere die katastrophalen Auswirkungen des heutigen Straßenverkehrs gelindert werden sollen. Der ARV verfolgt ausschließlich den unmittelbar gemeinnützigen Zweck."