Der ARV Rhein-Neckar ist eine gemeinnützige Hilfsorganisation der freien Wohlfahrtspflege. 1974 gegründet, widmete er sich bis 1994 ausschließlich auf ehrenamtlicher Basis dem mobilen sozialen Hilfsdienst (MSHD).

 

Zuständigkeitsbereich ist der gesamte Rhein-Neckar-Kreis mit Sitz in Leimen.

Seit Juni 1994 ist der ARV als Betreuungsverein nach BGB anerkannt.

 

Zu den Aufgaben des Betreuungsvereins gehören neben der Führung hauptamtlicher Betreuungen vor allem Information der Öffentlichkeit, Werbung, Aus- und Weiterbildung, sowie Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer.

Dachverband des ARV ist der Bundesverband der  Allgemeinen Rettungsverbände Deutschlands e. V., ein Zusammenschluss der ARVs in ganz Deutschland, der für Aus– und Weiterbildung in den ARV-spezifischen Belangen und Vertretung ihrer gemeinsamen Interessen zuständig ist. Darunter sind einige ARVs, die ebenfalls anerkannte Betreuungsvereine sind.

Spitzenverband für den ARV Rhein-Neckar im Bereich der Wohlfahrtspflege ist der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband, Landesverband Baden-Württemberg e.V.. Er vertritt die Interessen der ihm angeschlossenen eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen in Politik und Verwaltung und unterstützt seine Mitglieder in ihrer praktischen Tätigkeit.

Die Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine in Baden-Württemberg ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Betreuungsvereinen über Trägergrenzen hinaus. Die Mitgliedsvereine gehören unterschiedlichen Trägergruppen an, so z.B. den klassischen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, der Bundesvereinigung der Lebenshilfe, kommunalen und freien Trägern. Der ARV ist Mitglied in der IG Betreuungsvereine BaWü.

Die Betreuungsbehörde ist verantwortlich für die Umsetzung des Betreuungsrechts im Rhein Neckar Kreis. Der ARV arbeiten eng mit der Betreuungsbehörde in Heidelberg zusammen.

ARVnewsBlog ein Angebot des ARV-Bundesverbands.

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