2018

Eine neue Herausforderung erwartet den ARV. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz EU-DSGVO trifft besonders kleine Unternehmen und Vereine. Der Umgang mit personenbezogenen Daten, wie z. B. Mitgliederdaten oder Personaldaten, unterlag auch in den zurückliegenden Jahren Regeln des Datenschutzes. Bereits 2016 erließ die EU einen festgeschriebenen Datenschutz. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist trat nun zum 25. Mai 2018 die EU-DSGVO verbindlich in Kraft. Für den ARV heißt das: Schulung und Umsetzung der Verordnung mit Hilfe eines Datenschutzbeauftragten.

 

ARV Förderverein aufgelöst. Nachdem im Jahr 2017 die Einnahmen aus Altkleidersammlungen wegfielen und damit die Haupteinnahmequelle zur Förderung des ARV versiegte, beschloss der Vorstand des Fördervereins den Verein 2018 aufzulösen. Die Verbandszeitschrift ARVaktuell erscheint weiter wie bisher, Herausgeber ist nun der ARV Rhein-Neckar.

 

Ihr Interesse für sozialrechtliche Fragen und für das Betreuungsrecht haben sie bewogen, sich beim ARV-Betreuungsverein auf eine Stellenanzeige zu bewerben. So ist Rechtsanwältin Sandra Glaser seit 1. Oktober als Vereinsbetreuerin tätig und wird 2019 als Nachfolgerin von Frau Meny die Querschnittstätigkeit übernehmen.