Die Beitragsordnung

Beitragsordnung Stand 01.01.2002

 

Jahresmitgliedsbeiträge für


1. Ordentliche Mitglieder
a) Einzelmitglieder € 30,-
b) Weitere Familienmitglieder in Wohngemeinschaften je € 15,-
c) Sonderregelung (Ermäßigung nach Antrag)


2. Jugendmitglieder
(vollendetes 10. bis vollendetes 18. Lebensjahr) € 7,50


3. Fördermitglieder, Mindestbeitrag € 30,-


4. Ehrenmitglieder
(sofern nicht eine andere Mitgliedsart besteht) kein Beitrag


Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.