Ich habe da noch Fragen
"Das geht nicht nur Ihnen so. Immer mehr Menschen möchten sich engagieren: für die alte Dame von nebenan, für psychisch kranke Menschen, für einen geistig behinderten jungen Mann. Wir möchten Ihnen gerne etwas erzählen über die Tätigkeit eines Betreuers/ einer Betreuerin. Diese Menschen stehen anderen Menschen mit Rat und Tat zur Seite."
"Weniger als Sie vielleicht glauben. Vier bis sechs Stunden im Monat reichen oft aus."
"Nehmen Sie ihr Herz in die Hand: Trauen Sie sich, Ihre Fähigkeiten für einen guten Zweck einzusetzen. Rufen Sie an - oder schreiben Sie uns - wir freuen uns auf Sie!"
"Der Begriff ist neu, die Tätigkeit gibt es aber schon lange. Früher sprach man von einem >>Vormund<< oder einer >>Gebrechlichkeitspflege<<."
"So wichtig das Engagement der Ehrenamtlichen war, so veraltet war das Vormundschaftsrecht, dessen Wurzeln noch in das letzte Jahrhundert reichen. Deshalb hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 1992 viele Details reformiert. Die Rechte der Betreuten (ehemals: >>Mündel<<) sind gewachsen, die Arbeitsbedingungen für die Betreuer/innen erleichtert worden."
"Also: nehmen wir ein Beispiel. Frau Thiede, 80 Jahre alt und Rentnerin, leidet an der Alzheimer Krankheit. Immer öfter verlegt sie ihre Kontoauszüge und findet sie später nicht wieder. Ein gewiefter Klinkenputzer verkauft ihr ein Abonnement für ein Magazin, das sie gar nicht lesen möchte. Die Widerrufsfrist lässt sie verstreichen. Obendrein flattert eine Mieterhöhung ins Haus. Da Frau Thiede nicht mehr weiß, wie der Dauerauftrag bei der Bank geändert wird, verstreicht auch hier eine wichtige Frist. Als sie kurz darauf mehrere Rechnungen und Mahnungen in der Post findet reagiert sie kopflos und panisch."
"Richtig. Oder - besser noch: Er oder sie kümmert sich um Frau Thiede ehe es soweit kommt. Ein Betreuer oder eine Betreuerin hilft Menschen, die vor solchem Papierkrieg kapitulieren. Es gehört also etwas Routine und Organisationstalent dazu, hilflosen Mitmenschen das Leben leichter zu machen."
"Nein, das übernehmen andere. Es geht darum, eine Art >>ehrenamtlicher Anwalt<< zu sein. Nicht mehr, nicht weniger"
"Sie müssen keine Arbeit übernehmen, die ein Altenpfleger verrichtet. Sollte Ihr Betreuter aber z.B. in eine Klinik überwiesen werden, kümmern Sie sich um die Krankenkasse oder telefonieren mit der Klinikverwaltung."
"Ein weiteres Beispiel macht das klar. Herr Bittner - heute 30 Jahre alt - ist von Geburt an geistig behindert. Seine Eltern, die sich bisher um ihn kümmerten, sind inzwischen alt und selbst hilfsbedürftig geworden. Es fällt ihnen immer schwerer ihren Sohn zu unterstützen. Hier kann eine Betreuerin oder ein Betreuer einspringen. Sie oder er erledigen z.B. die Korrespondenz mit dem Sozial- und Arbeitsamt, telefonieren mit einem Reisebüro wegen einer Urlaubsreise und manchmal mit dem Leiter der Behindertenwerksatt, wenn es Probleme mit der Arbeit gibt. Aber Herr Bittner braucht mehr als einen kühlen Verwalter ..."
"Ja, Betreuerinnen und Betreuer sollen ein offenes Ohr für ihren Betreuten haben. Alte, kranke und behinderte Menschen möchten sich auch das Herz ausschütten können. Nähe und Wärme bereichert das Leben beider. >>Zuhören können<< ist eine unbezahlbare Qualität."
"Rufen Sie bei uns oder ihrer Betreuungsstelle vor Ort an oder schauen Sie einfach mal vorbei. Bei einer Tasse Kaffee oder Tee erfahren Sie mehr zum Thema Betreuung. Sie erhalten genaue Informationen, was Sie tun müssen, um Betreuerin oder Betreuer zu werden."